AGB & Beiträge

Punkt 1

Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist nachfolgender Tabelle zu entnehme

Status des Vereinsmitglieds Beitrag
Aktiv
Kinder (bis 14 Jahre) 8,00 €
Jugendliche (bis 18 Jahre) 9,00 €
Erwachsene ermäßigt * 10,00 €
Erwachsene 12,50 €
Elternteil und Kind (bis 18 Jahre) 18,00 €
Passiv
Kinder (bis 14 Jahre) 1,00 €
Jugendliche (bis 18 Jahre) 1,00 €
Erwachsene 5,00 €

* Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose über 18 Jahre mit entsprechendem Nachweis.

Der Mitgliedsbeitrag muss bis spätestens zum 15ten eines Monats an den Verein gezahlt werden. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig EUR 10,00 und ist sofort zu bezahlen. Die Zahlungen sind porto- und spesenfrei auf das nachfolgende Vereinskonto zu überweisen:

  • Kontoinhaber: SV Inter 90 Hannover e.V.
  • IBAN: DE72250400660168245900
  • BIC: COBADEFFXXX

Der Mitgliedsbeitrag sollte mittels Dauerauftrag des Mitgliedes monatlich auf das o. g. Vereinskonto überwiesen werden. An einem Lastschriftverfahren nimmt der Verein grundsätzlich nicht teil. Die Bezahlung der Beiträge in bar ist nicht erwünscht. Sollte der Vorstand dennoch Barzahlungen gestatten, so sind die Mitgliedsbeiträge für jeweils mindestens sechs Monate im Voraus zu bezahlen.

Punkt 2

Alle anfallenden Kosten wie z. B. Platzkosten sowie Zahlungen an den LSB (Landessportbund) und den NFV (Niedersächsischer Fußballverband) werden unter den Mitgliedern aufgeteilt.

Punkt 3

Punkt 2 entfällt, falls die darin angegebenen Kosten durch die Mitgliedsbeiträge gedeckt sind.

Punkt 4

Sollte der Mitgliedsbeitrag, die Aufnahmegebühr und / oder die in Punkt 2 angegebenen Kosten von einem Vereinsmitglied nach der ersten qualifizierten Mahnung (frühestens zwei Wochen nach Ausbleiben der Zahlung) noch nicht bezahlt worden sein, behält sich der Vorstand rechtliche Schritte vor. Dazu gehört insbesondere die Durchsetzung seiner Forderungen auf dem Vollstreckungswege.

Punkt 5

Der Vorstand ist berechtigt, Spieler die Zahlungsrückstände aufweisen, vom Spielbetrieb auszuschliessen.

Punkt 6

Für alle Vereinsgeschäfte und interne Regelungen ist der Vorstand zuständig.

Punkt 7

Die Geschäftsbedingungen werden vom Vorstand festgelegt.

Der Vorstand weist jedes Mitglied darauf hin, sich neben den Geschäftsbedingungen auch die Satzung gründlich durchzulesen.

Hannover, 01.01.2014
DER VORSTAND